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AUSRÜSTUNG DER SPIELER |
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Änderung der Regel 4 zur Ausrüstung der Spieler ab 01.07.2005
In Ergänzung zu den bereits im BFV/wfv-Magazin veröffentlichten Regeländerungen zum Spieljahr 2005/2006 hat die FIFA über den DFB noch eine weitere Änderung beschlossen, die unmittelbar mit der Teilnahmeberechtigung von Spielern beim Spiel zusammenhängt. Um Probleme in letzter Minute zu vermeiden, sollten die Teams ihre Spieler im Voraus informieren.
1. Sicherheit
Ein Spieler darf keine Kleidungsstücke oder Ausrüstungsgegenstände tragen, die für ihn oder einen anderen Spieler eine Gefahr darstellen (einschliesslich jeder Art von Schmuck). Solcher Schmuck muss abgelegt werden und darf nicht einfach mit Klebeband abgedeckt werden, da dies keinen ausreichenden Schutz bietet. Jede Art von Schmuck ist gefährlich. Da der Begriff "gefährlich" interpretationsbedürftig und folglich bisweilen unklar ist, ist jeglicher Schmuck verboten. Ringe, Ohrringe sowie Leder- und Gummibänder können ebenfalls zu Verletzungen führen und dürfen deshalb nicht getragen werden. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass auch Eheringe unter diese Bestimmung fallen.
2. Weitere Ausrüstung
Moderne Schutzgegenstände wie Kopfschutz, Gesichtsmaske, Knie- und Ellenbogenschoner aus weichem, leichtem und gepolstertem Material gelten als nicht gefährlich und sind deshalb erlaubt. Dank neuer technischer Erkenntnisse sind Sportbrillen heute für den Träger und seine Gegenspieler viel sicherer.
3. Rechtsfolgen bei Verstößen
Spieler, die Schmuck tragen, sind nicht teilnahmeberechtigt und werden zum Spiel nicht zugelassen. Bei Übertretungen dieser Regel im Spiel muss das Spiel nicht unterbrochen werden, wird der fehlbare Spieler vom Schiedsrichter aufgefordert, das Spielfeld zu verlassen, um seine Ausrüstung in Ordnung zu bringen (d.h. seinen Schmuck zu entfernen), muss der Spieler das Spielfeld verlassen, wenn der Ball das nächste Mal aus dem Spiel ist, wenn er seine Ausrüstung nicht schon in Ordnung gebracht hat, darf ein Spieler, der zur Korrektur seiner Ausrüstung vom Feld geschickt wurde, nur mit Zustimmung des Schiedsrichters zurückkehren. Wenn ein Spieler aufgefordert wurde, das Spielfeld wegen einer Übertretung dieser Regel zu verlassen, und es dann ohne Zustimmung des Schiedsrichters betritt (oder wieder betritt), wird er verwarnt.
Anmerkung:
Schiedsrichter sind von diesem "Verbot" ebenfalls betroffen und haben die Anweisung erhalten, dass während des Spiels keinerlei Schmuck mehr getragen werden darf (ausgenommen Uhren).
gez. Helmut Geyer
Verbands-Schiedsrichter-Obmann
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