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MITGLIED WERDEN |
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Sie möchten Mitglied werden!
Der TSV Steinenbronn freut sich stets über neue Mitglieder, die ihn als aktiven Sportverein kennenlernen wollen, den Wunsch haben zusammen mit anderen Sport zu treiben oder einfach nur fit zu bleiben und das Vereinsleben in Steinenbronn fördern möchten.
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Beitragsätze jährlich:
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Familien
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145,- Euro
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Erwachsene
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90,- Euro
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Jugendliche unter 18 Jahren
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50,- Euro
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Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren
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45,- Euro
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Renter und Rentnerinnen ab 65/63 Jahren
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45,- Euro
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zu Ihrer Mitgliedschaft hier einige Hinweise
Bearbeitungskostenersatz für Neu- oder Wiederaufnahme eines Mitgliedes: EUR 5,00
Für Wehr- und Zivildienstleistende sowie Schüler und Studenten ab 18 Jahren berechnen wir – gegen entsprechenden Nachweis – den Beitrag für Jugendliche bis 18 Jahren.
Bei unterjährigem Eintritt wird nur der anteilige Beitrag fällig.
Für die Erstellung einer Einzelrechnung erheben wir eine Kostenbeteiligung in Höhe von EUR 3,00. Bitte füllen Sie daher die umseitige Einzugsermächtigung aus. Sie sparen sich und uns dadurch Zeit und Geld. Zahlungen an den Verein außerhalb des Lastschriftsverfahrens leisten Sie bitte auf unser Girokonto Nr. 78 771 bei der Kreissparkasse Böblingen (BLZ 603 501 30).
Eine im Rahmen bestehender Einzel- und Familienmitgliedschaften bereits erteilte Einzugsermächtigung wird auch für die Beiträge des hinzukommenden Vereinsmitglieds als Familienangehöriger übernommen. Diese Regelung gilt nur, wenn das neue Mitglied minderjährig ist oder es sich um den Ehepartner handelt. Davon abweichende Zahlungswünsche sind ausdrücklich zu erklären.
Die Beitrittserklärung ist vom Mitglied eigenhändig zu unterschreiben. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Die Einzugsermächtigung kann vom Kontoinhaber oder eines Kontobevollmächtigten unterschrieben werden.
Mit dem Beitritt akzeptiert das Mitglied die Vereinssatzung. Diese liegt in unserer Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus. Auf Wunsch erhält das Mitglied ein Exemplar ausgehändigt.
Der Austritt aus dem Verein ist nur zum 31.12. eines Kalenderjahres möglich. Die Kündigung kann unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich erklärt werden.
Die personenbezogenen Daten werden - unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen - in unserer EDV zur Mitgliederverwaltung gespeichert.
Stand: 10.03.2008
<Beitritserklärung zum download> [144 KB]
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